Seit dem 1. September 2026 kann der Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen wieder beantragt werden.
Wer eine berufliche Weiterbildung selbst bezahlt, kann damit 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro, erstattet bekommen.
Der Bildungsscheck richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Einzelveranlagung maximal 50.000 Euro betragen, bei gemeinsamer Veranlagung maximal 100.000 Euro. Entscheidend ist außerdem, dass die Weiterbildung einen konkreten beruflichen Bezug hat.
Was hat sich zum 1. September geändert?
Den Bildungsscheck 2.0 gibt es bereits seit Februar 2026. Die Antragstellung war zwischenzeitlich ausgesetzt. Seit dem 1. September steht das überarbeitete Onlineverfahren wieder zur Verfügung.
Mit der Überarbeitung wurden auch die Anforderungen angepasst. Antragstellende müssen unter anderem genauer angeben, in welcher Branche sie arbeiten, welches berufliche Ziel sie mit der Weiterbildung verfolgen und welche Kompetenzen sie erweitern möchten.
Außerdem wurden die Ausschlusskriterien für bestimmte Weiterbildungsinhalte und Formate konkretisiert.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 nutzen?
Grundsätzlich kommt die Förderung infrage, wenn:
-
Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben,
-
Sie die Kosten Ihrer Weiterbildung selbst tragen,
-
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen innerhalb der genannten Grenzen liegt,
-
die Weiterbildung einen konkreten Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit hat,
-
Sie für dieselbe Weiterbildung keine andere öffentliche Förderung erhalten.
Pro Kalenderjahr kann der Bildungsscheck 2.0 einmal in Anspruch genommen werden.
Auch eine Weiterbildung, die grundsätzlich über andere Programme gefördert werden kann, kommt für Selbstzahler*innen infrage. Wird dieselbe Weiterbildung beispielsweise bereits über einen Bildungsgutschein oder einen anderen öffentlichen Kostenträger finanziert, ist eine zusätzliche Förderung über den Bildungsscheck ausgeschlossen.
Direkt prüfen: Kommt der Bildungsscheck für mich infrage?
Das Land NRW bietet auf dem Weiterbildungsportal einen kurzen Online-Check an. Dort können Sie anhand weniger Fragen selbst prüfen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für den Bildungsscheck 2.0 erfüllen.
Zum Online-Check des Landes NRW
Für welche Weiterbildungen der GIS-Akademie kommt der Bildungsscheck infrage?
Der Bildungsscheck 2.0 kann für verschiedene Weiterbildungen und Seminare der GIS-Akademie interessant sein, wenn Sie diese selbst bezahlen und die Inhalte einen konkreten Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit haben.
Dazu gehören beispielsweise:
-
Traumazentrierte Fachberatung mit Schwerpunkt Traumapädagogik, etwa für Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule, Beratung, Eingliederungshilfe oder Erwachsenenbildung
-
Fachseminare wie Borderline-Persönlichkeitsdynamik, Übertragung und Gegenübertragung oder Persönlichkeitsklärung, sofern die Inhalte der beruflichen Weiterbildung dienen
-
QGIS Grundlagen, wenn Sie QGIS und Geodaten beruflich einsetzen oder entsprechende Kenntnisse für Ihre Tätigkeit benötigen
Auch bei unseren AZAV-zertifizierten Weiterbildungen kann der Bildungsscheck für Selbstzahler*innen infrage kommen.
Dazu gehören beispielsweise
Wer eine dieser Weiterbildungen bereits über einen Bildungsgutschein oder einen anderen öffentlichen Kostenträger finanziert bekommt, kann den Bildungsscheck für dieselbe Weiterbildung nicht zusätzlich nutzen.
Ob Ihre gewünschte Weiterbildung und Ihre persönliche Situation die Förderbedingungen erfüllen, wird im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Wie wird der Bildungsscheck beantragt?
Die Antragstellung erfolgt online über das Land NRW.
Zunächst legen Sie einen Account im Antragsportal an und machen dort die erforderlichen Angaben zu Ihrer Person und zur geplanten Weiterbildung. Die Weiterbildung muss vor ihrem Beginn im Portal angegeben werden.
Die erforderlichen Nachweise werden ebenfalls über das Portal eingereicht. Anschließend prüft die zuständige Bezirksregierung den Antrag. Den Bescheid erhalten Sie per E-Mail. Bei einer Bewilligung wird die Förderung auf das im Antrag angegebene Bankkonto ausgezahlt.
Wichtig: Die Antragstellung ist noch keine Förderzusage. Ob der Bildungsscheck bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung der Voraussetzungen.
Zum Online-Antrag und zur Anleitung des Landes NRW